Das Volkshilfe-Meldesystem
Für Hinweisgeber:innen
Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) in Österreich setzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie um. Es verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung interner Meldekanäle, damit Hinweisgeber:innen vertraulich Verstöße melden können.
Hinweis melden
Sie erreichen uns jeden 2. Dienstag im Monat zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr. Alternativ können Sie uns auf die Mailbox sprechen. Wir rufen Sie verlässlich zurück.
E: hinweise@stmk.volkshilfe.at
Bitte beachten Sie: Falls Sie zur Meldung von Hinweisen nach dem Hinweisgeber:innenschutzgesetz anonym bleiben wollen,
• geben Sie keine persönlichen Daten an, z. B. Ihren Namen oder Ihr Verhältnis zu den Beteiligten. Geben Sie auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
• verwenden Sie eine Emailadresse, die Ihren Klarnamen nicht enthält oder nutzen Sie die Möglichkeit mancher Maildienste, Ihre Emailadresse zu verbergen.
• verwenden Sie, um restlos sicher zu sein, für die Abgabe Ihrer Meldung kein dienstlich zur Verfügung gestelltes Endgerät (PC, Notebook, Smartphone, Tablet). Auch eine Intranetverbindung kann Ihre Anonymität gefährden.